Rechtsanwalt für Bauherren / Privates Baurecht

Bauherren berate ich im Vorfeld des Abschlusses eines Bauvertrages. Ich überprüfe Bauverträge und setze berechtigte Ansprüche meiner Mandanten gegen Bauunternehmer, Bauträger und Baufirmen durch. Ich begleite meine Mandanten dabei in rechtlicher Hinsicht in jedem Stadium der Bauausführung. Von der Vertragsgestaltung bis hin zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Baumängeln. Ich vertrete meine Mandanten während des Bauvorhabens bei Bauverzögerungen, Ausführungs- und Qualitätsmängeln, Streitigkeiten über Abschlagszahlungen, Problemen bei der Bauabnahme etc.

Gerade beim Hausbau lassen sich kostenintensive Rechtsstreitigkeiten oft schon im Vorfeld durch Prüfung der Verträge und eine für den Bauherren günstige Vertragsgestaltung verhindern. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Bauverträge oft von der Baufirma vorgegeben werden. Diese Verträge sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Die entstehenden Anwaltskosten fallen im Verhältnis zu den finanziellen Vorteilen bzw. Risiken oft kaum ins Gewicht. 

Meine Mandanten vertrete ich im Privaten Baurecht vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten.


Sparen Sie sich beim Hausbau Zeit, Ärger und Kosten und nehmen Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Gerne helfe ich auch, Ihnen.  Hier können Sie mir jederzeit unverbindlich eine Kontakt- oder Beratungsanfrage senden.