Baurecht und Werkvertragsrecht


Ich vertrete Bauherren, Baufirmen und Handwerksbetriebe in allen Rechtsfragen rund um den Hausbau. Auch bearbeite ich rechtliche Fragestellungen zu Handwerkerdienstleistungen und zu werkvertraglichen Leistungen im Allgemeinen. (Verträge gem. BGB und VOB/B)

 

Ich setze Forderungen durch, mache Schadensersatzansprüche geltend, helfe bei Mängeln, Verzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten und berate in jedem Stadium einer Bauausführung bzw. Werkleistung. Von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme und Gewährleistung. Ich gestalte rechtssichere Verträge, prüfe Bauverträge und helfe, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu verhindern. Im Streitfall verhandle ich mit allen Kunden, Werkunternehmern, Baufirmen, Architekten, Handwerkern und Unternehmen und trage zu einer wirtschaftlichen und praktikablen Lösung bei.

 

Ich vertrete meine Mandanten bei Gerichtsverfahren und selbständigen Beweisverfahren vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten.