Erbrecht


Umfassende Rechtsdienstleistungen und individuelle Beratung im Erbrecht. 

Ich gestalte für meine Mandanten speziell nach ihren Wünschen angepasste erbrechtliche Regelungen. Ich helfe dabei, den eigenen Wünschen entsprechende letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag) zu erstellen. Gerne bin ich auch dabei behilflich, Regelungen für lebzeitige Vermögensverfügungen bzw. Regelungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu entwerfen. (z.B. bei Grundstücken, Wohnhäusern, Firmen etc.) Hierzu erarbeite ich individuell auf die Vorstellungen meiner Mandanten angepasste, steuerlich günstige und praktikable Lösungen. Erbstreitigkeiten können so oft schon im Vorfeld verhindert werden.


Auch bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten bin ich gerne behilflich.


Mitgliedern von Erbengemeinschaften stehe ich bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und bei der gerechten Aufteilung des Erbes zur Seite.


Erben helfe ich dabei, ihre Ansprüche gegen Miterben durchzusetzen. Angehörigen, die enterbt wurde, stehe ich bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zur Seite.


Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Mandanten bei Streitigkeiten im Erbrecht vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten.